Gewässer
Da es vermehrt zu Angelvergehen (Schwarzangeln) gekommen ist, wird es häufiger zu Kontrollen an den Vereinsgewässern kommen. Welche Rechte haben unsere Fischereiaufseher bei einer Kontrolle?
Hier ist der Auszug aus dem Thüringer Fischereigesetz zum Nachlesen.


Pflegegebiete

Gewässer: Zorge
Strecke: von der Kreisgrenze bis zum Sportplatz in Woffleben

Anschließende Pflegestrecken: Hochbau, Krimderode , KTN und Nordhausen

Gewässernummer: NDH - 01

Fischarten:
Äschen, Bachforellen, Bachsailbling, Groppen, Hasel, Regenbogenforellen und Schmerlen

geringe Vorkommen:
Aale, Bachneunaugen,Elritzen, Hechte, Karpfen und 3-stachlige Stichlinge

Gesamtlänge: 25.485 m

Durchschn. Tiefe: 0,5 m(NQ)

Durchschn. Breite: 6,50 m

Gewässer: Wieda


Beschreibung:

Die Zorge, ein Fließgewässer der Hügellandstufe, hat keine Quelle. Die Wasser der Bäche Steigerwasser, Sprakelbach und Kunzenbach bilden mit ihrem Zusammenfluss nahe dem Harzort Zorge im Landkreis Osterode das gleichnamige Gewässer. Die meisten weiteren Zuflüsse kommen ebenfalls aus dem schneereichen Unterharz. Bei Schneeschmelze steigt der Abfluss in kurzer Zeit stark an. Im Spätsommer, besonders in Jahren mit sehr wenig Niederschlag, bleibt vom kleinen Fluss lediglich ein Rinnsal übrig. Ab der Stadt Ellrich wurde der Fluss um 1970 streckenweise begradigt und hochwassertechnisch ausgebaut. Heute hat die Zorge wieder das typische Aussehen eines natürlichen Fließgewässers. Unter Kennern war die Zorge schon immer ein Geheimtipp in Bezug auf den guten Äschenbestand. Unweit der Ortslage Heringen nimmt die Helme die Wasser der Zorge auf.


Besonderheiten:

Das Salmonidengewässer darf nur mit künstlichem Köder an Spinn- oder Flugangel befischt werden. Es ist eine zusätzliche Fischereierlaubnis für den Salmonidenfang erforderlich. An bestimmten Strecken ist nur das Flugangeln gestattet. Sind Fisch- Schonstrecken/Sperrstrecken eingerichtet und ausgeschildert, ist das Angeln nicht erlaubt. Die Angelstrecken sind durch Beschilderung gekennzeichnet.(Bedeutung der Beschilderung - siehe Anlage 1 - Gewässerordnung AFV NDH)
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